Agglomerationsprogramm Langenthal AP5 und RGSK 2025 Oberaargau

Das regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept Oberaargau soll zusammen mit dem Agglomerationsprogramm Langenthal für die Region eine nachhaltige Entwicklung garantieren.

Agglomerationsprogramm AP5:

Grundsätzlich ist die Ausweitung des Perimeters des Agglomerationsprogramms Langenthal auf die Gartenagglo zu begrüssen. Wie erwähnt, entsteht so ein wichtiges überkommunales Planungsinstrument, in dem die vorhandenen Potentiale grossflächiger bearbeitet werden können. Auch finden wir die grundsätzliche Stossrichtung mit den definierten Zielen, gerade im Bereich Verkehr, richtig. Allerdings gilt es anzumerken, dass eine Zielvorstellung wie die Stabilisierung des Verkehrsaufkommens des MIV mit Projekten wie der Umfahrung Aarwangen grundsätzlich gleich wieder torpediert wird. Soll dieses Ziel wirklich erreicht werden, braucht es andere Massnahmen als einen weiteren Ausbau des Strassennetzes.

Nicht nachvollziehen können wir die Tatsache, dass das AP zu einem Zeitpunkt zur Mitwirkung aufgelegt wird, in dem wichtige Teile noch gar nicht vorhanden sind. Das komplette Fehlen von Kapitel 2 lässt eine Überprüfung der bisherigen Massnahmen und ihres Einflusses auf die jetzt vorgelegten Massnahmen nicht zu. Auch das nicht Vorhandensein der Umsetzungstabellen des ARE ist unverständlich. Die im Erarbeitungsprozess genannten Hauptprojekte, vor allem die Überprüfung der Massnahmen und die Definition von neuen Massnahmen, lassen sich so für Aussenstehende nicht nachvollziehen. Ebenso ist die Herleitung der Priorisierung der Massnahmen so nicht nachvollziehbar. Zeitliche Gründe dürften für das Fehlen kaum ausschlaggebend gewesen sein, entsprechende Agglomerationsprogramme im Kanton Bern werden alle nicht vor dem 15. Januar zur Mitwirkung aufgelegt. 

RGSK 2025 Oberaargau

Wie auch in der Mitwirkung zum AP5 Langenthal erwähnt, fehlen auch in der Erarbeitung des RGSK Umweltorganisatioenen gänzlich. Zumindest in der Arbeitsgruppe AP5 hätten auch die Umweltorganisationen vertreten sein müssen. 
Ein weiterer grosser Schwachpunkt des zur Mitwirkung aufgelegten RGSK (wie auch im AP5) ist das komplette Fehlen von Kapitel 2, Stand der Umsetzung. So ist der Handlungsbedarf bei bestehenden Massnahmen und der Einfluss dieser auf neue Massnahmen nicht zu beurteilen. Diese Informationen hätten für die Mitwirkung zwingend vorhanden sein müssen.

Die im RGSK 2025 neu aufgelegten Teilprojekte Landschaft, Velonetzplanung und Mountainbike sind ein Schritt in die richtige Richtung. Gerade die Velonetzplanung ist aus Sicht der VCS Regionalgruppe Oberaargau-Emmental wichtig und dringend zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

 

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